Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Die AdF werden für den Einsatz unter Atemschutz z.B. für den Löschangriff in Gebäuden ausgebildet. Voraussetzung hierfür ist eine gültige arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26, mit der die körperliche Eignung für den anstrengenden Einsatz festgestellt wird. Ebenso ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Sprechfunker Voraussetzung für die Teilnahme.

Teil der Ausbildung ist das Üben in der Atemschutzübungsanlage des Landkreis Konstanz, die im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Radolfzell aufgebaut ist. Ein Belastungstest zeigt den Teilnehmern welche Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger im Einsatz gestellt werden können, kommen doch zum eigenen Körpergewicht ca. 30kg Last hinzu. Jährlich muss ein Übungsdurchgang auf der Atemschutzübungsanlage durchgeführt werden.