Es hat gebrannt - was ist zu tun?

Bei Ihnen hat es gebrannt. Der Einsatz ist für die Feuerwehr beendet - für Sie gibt es allerdings viele Fragen und Probleme. Wir möchten Ihnen im Folgenden dabei behilflich sein, Ihre Probleme zu lösen. Auch wenn Ihre Wohnung nicht direkt vom Feuer betroffen war, sind die folgenden Hinweise für sie wichtig.

Der Rauch - die große Gefahr

Den größten Schaden beim Brand richtet Rauch an, nicht das Feuer! Alle Räume, die vom Brand betroffen waren, oder auch nur verraucht waren, müssen nach dem Brand ausgiebig belüftet werden. In der Luft können sich bei Bränden gefährliche Schadstoffe befinden. Hierzu gehört z.B. auch das geruchlose und lebensgefährliche Kohlenmonoxid (CO). 

Nachdem die Räume gründlich gelüftet wurden, setzen sich die verblieben Schadstoffe ab und sind deutlich als Ruß sichtbar. Bitte beachten Sie allerdings auch, dass der Ruß über den Rauch auch in Lebensmittel oder Einrichtungsgegstände eingedrungen sein kann. Betroffene Gegenstände müssen in diesem Fall entsorgt werden.

Tipps für BewohnerInnen der Brandwohnung

  1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
  2. Wenn Sie oder ein Famili­en­mit­glied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren, suchen Sie einen Arzt auf!
  3. Sollte die Wohnung unbewohnbar sein und Sie haben keine Gelegenheit bei Freunden oder Verwandten unterzukommen, hilft Ihnen die Stadtverwaltung gerne weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Ortspolizeibehörde auf dem Rathaus Tel. +49 (0)7731 85-613
  4. Betreten Sie die vom Brand betrof­fe­nen Räume erst, wenn sie abgekühlt und durch­lüf­tet sind. Halten Sie, bevor Sie in Ihre Wohnung gehen, Rückspra­che mit der Feuerwehr und der Polizei! Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erfor­der­lich in den betrof­fe­nen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschlep­pung von Ruß, Asche oder Brandrück­stän­den in saubere Bereiche!
  5. Benach­rich­ti­gen Sie sofort Ihren Vermieter und Hausei­gen­tü­mer!
  6. Infor­mie­ren Sie Ihre Versi­che­rung! Sofern Sie eine Hausrat­ver­si­che­rung abgeschlos­sen haben, setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versi­che­rung in Verbin­dung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäu­de­ver­si­che­rung in Verbindung, falls Sie entspre­chend versichert sind! Sprechen Sie, zum Schutz vor finan­zi­el­len Nachteilen, mögliche Sanie­rungs­maß­nah­men bzw. die Besei­ti­gung von Hausrat mit der jeweiligen Versi­che­rung ab!
  7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschlep­pung von Ruß!
  8. Benötigen Sie Kleidung, Gegen­stän­de oder sogar Kinder­spiel­zeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich reinigen! Kriterium für den Reini­gungs­er­folg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  9. Nahrungs­mit­tel, die nicht in fest verschlos­se­nen Behält­nis­sen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!

Wenn Sie weitere Fragen - z.B. zur Sanierung - haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Dort können Sie sich Infor­ma­tio­nen für Ihr weiteres Vorgehen einholen. 

Ihre Feuerwehr Singen

 Quelle: Nach einer Idee der Feuerwehr Karlsruhe