Freiwillige Feuerwehr Singen

Erklärung zur Barriere­freiheit

Die Freiwillige Feuerwehr Singen, eine Einrichtung der Stadt Singen (Hohentwiel), ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.feuerwehr-singen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, für Webinhalte also die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 in der Stufe AA.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Farbkontraste: Weiße Schrift auf rotem Hintergrund, zum Beispiel auf Schaltflächen, Etiketten und im Band „Notruf 112“, erreicht ein Kontrastverhältnis von 4,2 : 1. Gefordert sind 4,5 : 1 (WCAG 1.4.3).
  • Automatisch wechselnde Inhalte: Die beiden Karussells auf der Startseite (Meldungen und Bilder zur Geschichte) wechseln von selbst. Sie halten an, solange der Mauszeiger darauf liegt, und bleiben stehen, sobald man ihre Pfeile benutzt. Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, laufen sie nicht von selbst. Eine eigene Taste zum Anhalten haben sie noch nicht (WCAG 2.2.2).
  • Dokumente: Die Satzung über den Feuerwehr-Kostenersatz und die Entgeltordnung (beide Stand Oktober 2026) liegen nur als eingescannte PDF-Dateien vor; Bildschirmleseprogramme können sie nicht vorlesen. Die übrigen PDF-Dateien sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft.

Den Inhalt dieser Dokumente schicken wir Ihnen auf Anfrage gern in einer für Sie zugänglichen Form. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4.

Erläuterungen zu Inhalt und Bedienung der Webseite in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache sind in Vorbereitung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 5. November 2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine automatische Prüfung aller Seitentypen mit dem Prüfwerkzeug axe nach WCAG 2.1, Stufe AA, eine Prüfung von Hand mit der Tastatur und bei starker Vergrößerung (Anzeige mit 320 Pixel Breite) sowie eine Kontrolle der Bezeichnungen, die Bildschirmleseprogramme vorlesen.

Die Erklärung wurde zuletzt am 5. November 2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Sie auf Barrieren gestoßen, die Ihnen den Zugang zu Inhalten dieser Webseite erschweren? Oder benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Inhalt in einer für Sie zugänglichen Form? Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und beschreiben Sie das Problem kurz.

Stadt Singen (Hohentwiel) – Freiwillige Feuerwehr
Hohgarten 2
78224 Singen (Hohentwiel)
E-Mail: info@feuerwehr-singen.de
Telefon: +49 7731 8279-0

Wir antworten Ihnen spätestens innerhalb von vier Wochen. Lässt sich Ihr Anliegen in dieser Zeit nicht abschließend klären, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

5. Durch­setzungs­verfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Freiwillige Feuerwehr Singen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Freiwillige Feuerwehr Singen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte oder den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie so:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Telefon: +49 711 2793360

Die Kontaktdaten der oder des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen finden Sie auf der Webseite des Stadt- oder Landkreises, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Außerdem können Sie bei der Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit ein unentgeltliches Schlichtungsverfahren beantragen:
Landeszentrum Barrierefreiheit – Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Telefon: +49 711 123 39375
Internet: barrierefreiheit-bw.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Notruf 112

Kostenlos. Rund um die Uhr.

Hauptstraße 31, 78224 Singen (Hohentwiel)